Anhang E
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder irgendeines Teils
davon verändern, wodurch ein auf der Bibliothek basierendes
Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter
den Bestimmungen von § 1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden genannten
Bedingungen erfüllt werden:
a) Das Bearbeitungsergebnis muss selbst wieder eine
Softwarebibliothek sein.
b) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem
auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen
vorgenommene Modifizierung der Dateien hinweist
und das Datum jeder Änderung angibt.
c) Sie müssen dafür sorgen, dass das Werk Dritten als
Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
d) Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten
Bibliothek auf eine Funktion oder Datentabelle
stützt, die von einem die Funktionseinheit nutzenden
Anwendungsprogramm bereitgestellt werden muss,
ohne dass sie beim Aufrufen der Funktionseinheit
als Argument übergeben wird, dann müssen Sie
sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen,
sicherzustellen, dass die betreffende Funktionseinheit
auch dann noch funktioniert, wenn die Anwendung
eine solche Funktion oder Datentabelle nicht bietet,
und dass sie den sinnvoll bleibenden Teil ihres
Bestimmungszwecks noch erfüllt.
(Beispielsweise hat eine Funktion einer Bibliothek zur
Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der
von der Anwendung gänzlich unabhängig ist. Deshalb
verlangt § 2 Absatz d, dass jede von der Anwendung
bereitgestellte
Funktion
benutzte Tabelle optional sein muss: Auch wenn
die
Anwendung
sie
nicht
Quadratwurzelfunktion trotzdem noch Quadratwurzeln
berechnen).
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als
Ganzes. Wenn identifizierbare Bereiche des Werks nicht von
der Bibliothek abgeleitet sind und objektiv als unabhängige
und eigenständige Werke für sich selbst zu betrachten sind,
dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für
die betroffenen Bereiche, wenn Sie diese als eigenständige
Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Bereiche als
Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek
basierendes Werk darstellt, dann muss die Weitergabe dieses
Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
deren Genehmigungen für weitere Lizenznehmer somit auf
das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf
jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Paragrafen, Rechte
für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte
für Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen
geschrieben wurden; vielmehr besteht die Absicht darin,
die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken
auszuüben, die auf der Bibliothek basieren oder unter
ihrer Verwendung zusammengestellt worden sind.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines
anderen Werks, das nicht auf der Bibliothek basiert,
mit der Bibliothek oder mit einem auf der Bibliothek
basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-
oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den
Anwendungsbereich dieser Lizenz.
Wireless-G Broadband-Router
oder
von
dieser
Funktion
bereitstellt,
muss
die
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
3. Es steht Ihnen frei, die Bedingungen der GNU General
Public
License
anstelle der Bedingungen dieser Lizenz auf Kopien der
Bibliothek anzuwenden. Dazu müssen Sie alle Vermerke
ändern, die sich auf diese Lizenz beziehen, sodass
sie sich auf die GNU General Public License (Allgemeine
Öffentliche GNU-Lizenz), Version 2, beziehen anstatt auf
diese Lizenz. (Wenn eine neuere Version als Version 2 der
gewöhnlichen GNU GPL erschienen ist, können Sie diese
angeben, wenn Sie das wünschen.) Nehmen Sie keine
anderen Veränderungen in diesen Eintragungen vor.
Sobald diese Änderung bei einer Kopie vorgenommen
worden ist, kann sie für diese Kopie nicht mehr rückgängig
gemacht werden, sodass die GNU General Public
License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz) auch für
alle nachfolgenden Kopien und von der Kopie abgeleitete
Werke gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes
der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten,
das keine Bibliothek ist.
4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil oder eine
Ableitung davon gemäß § 2) als Objektcode oder in
ausführbarer Form unter den Bedingungen der obigen
§§ 1 und 2 kopieren und weitergeben, sofern Sie die
Bibliothek
mit
maschinenlesbaren
wobei der Quellcode gemäß den Bedingungen der
§§ 1 und 2 oben auf einem für den Datenaustausch
üblichen Medium verbreitet wird.
Wenn die Verbreitung von Objektcode dadurch erfolgt,
dass der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle
gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen
Zugriffs auf den Quellcode als Verbreitung des Quellcodes,
auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den
Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der
Bibliothek Abgeleitetes enthält, aber darauf ausgelegt
ist, mit der Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es
mit ihr kompiliert oder verknüpft wird, nennt man ein
„Werk, das die Bibliothek nutzt". Solch ein Werk, für sich
allein genommen, ist kein von der Bibliothek abgeleitetes
Werk und fällt daher nicht unter diese Lizenz.
Wird jedoch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt", mit
der Bibliothek verknüpft, so entsteht ein ausführbares
Programm, das ein von der Bibliothek abgeleitetes
Werk (weil es Teile der Bibliothek enthält) und kein
„Werk, das die Bibliothek nutzt" ist. Das ausführbare
Programm fällt daher unter diese Lizenz. § 6 gibt die
Bedingungen für die Weitergabe solcher ausführbaren
Programme an.
Wenn ein „Werk, das die Bibliothek nutzt" Material aus
einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek
ist, dann kann der Objektcode für das Werk ein von
der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, selbst wenn der
Quellcode dies nicht ist. Ob dies jeweils zutrifft, ist besonders
dann von Bedeutung, wenn das Werk ohne die Bibliothek
verknüpft werden kann oder wenn das Werk selbst eine
Bibliothek ist. Die genaue Grenze, ab der dies zutrifft,
ist rechtlich nicht genau definiert.
(Allgemeine
Öffentliche
GNU-Lizenz)
dem
vollständigen
zugehörigen
Quellcode
zusammen
ausliefern,
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